Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen – Unsere Antworten:
Das aktuelle GEG [1] ist im Handwerk angekommen. Was ist neu? Worauf muss geachtet werden? Im Folgenden hat die Fachgruppe Dämmstoffe Antworten auf diese und weitere häufig gestellte Fragen (FAQs) für Sie zusammengestellt. Sollten Sie weitere Antworten suchen rund um Dämmung, Richtlinien und Anforderungen, nutzen Sie unser Kontaktformular oder fragen Sie uns direkt.
Hinweis der Fachgruppe Dämmstoffe
Energie wird künftig immer mehr kosten. Die aktuelle Entwicklung der Energiepreise und der zwingend erforderliche, schonendere Umgang mit Energieressourcen rechtfertigen bereits heute Dämmschichtdicke für Rohrleitungen und Armaturen, die weit über diese Mindestanforderungen hinausgehen.
Die Bestimmungen des aktuellen GEGs sind öffentlich-rechtliche Mindestanforderungen an Dämmstoffe.
Nach den anerkannten Regeln der Technik sind teilweise höhere Dämmschichtdicke erforderlich, um ein zivilrechtlich geschuldetes, mangelfreies Werk zu errichten.
Unabhängig davon amortisiert sich die Dämmung von Rohrleitungen, Armaturen, Rohrschellen etc. bereits nach wenigen Monaten.
Wir weisen darauf hin, dass die Antworten auf die häufigsten Fragen im Einzelfall neu zu betrachten sind. Bei den Antworten handelt es sich daher um eine unverbindliche Hilfestellung und Orientierung keine rechtskräftige und verbindliche Stellungnahme.
Literatur:
- [1] Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- [2] Dr. Achelius, J.: Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung – 3. Teil. Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz. DIBt (http://www.dibt.de/de/data/EnEG_Staffel3.pdf)
- [3] DIN 1988, Teil 200, Technische Regeln für Trinkwasser
- [4] DIN V 4108-4, 2007-06: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 4: Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte; Tabelle 15 und Tabelle 16