Dämmung von Kälte-/ Lüftungs-/ Abwasser-/ Regenwasserrohren
Anforderungen an die Dämmung von Rohrleitungen für Abwasser und Regenwasser sowie Lüftung sind in keiner Norm genau geregelt. Neben energetischen Gesichtspunkten bei Dämmungen in der Haustechnik, ist auch der Schutz vor Schallübertragung eine sehr wichtige Anforderung. Das sichert die Bauqualität und steigert den Wohnkomfort. Und das zahlt sich letztlich aus.
So sind z.B. für Abwasserleitungen weichfedernde Körper- und oder kombinierte Körper-/Luftschalldämmungen erforderlich. Für innen liegende Regenwasserleitungen ist zusätzlich eine Dämmungen zur Vermeidung von Tauwasserbildung notwendig. Auch für Lüftungsleitungen braucht man eine Dämmung, um Wärme- oder Kälteverluste gering zu halten, Tauwasserausfall zu verhindern und vor allem auch Körperschall- und Luftschallübertragungen zu reduzieren.
Die Dämmung von Kälteleitungen ist besonders wichtig. 14 % des gesamten Energieverbrauches in Deutschland entfallen auf die Kälte- und Klimatechnik. Dabei ist nicht nur Tauwasserbildung zu vermeiden. Auch hier sind die möglichen Energieverluste bei fehlender oder zu dünner Dämmung beträchtlich. Eine höhere Dämmdicke als die im aktuellen GEG geforderten 6 mm amortisieren sich nach sehr kurzer Zeit.